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   LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21   

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https://dejure.org/2021,57258
LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21 (https://dejure.org/2021,57258)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2021 - 322 T 38/21 (https://dejure.org/2021,57258)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 322 T 38/21 (https://dejure.org/2021,57258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 4 Abs 3 Nr 1 VBVG, § 4 Abs 3 Nr 2 VBVG
    Vergütung eines Berufsbetreuers mit Fernlehrgang zum "Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16

    Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten

    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    "Schließlich bleibt der Kurs mit 96 ECTS-Punkten und einer Dauer von 4 Semestern hinter dem eines Bachelor Studienganges zurück, der sich in der Regel auf mindestens 180 ECTS-Punkte erstreckt und 6 Semester umfasst (BGH, Beschluss vom 12.04.2017, XII ZB 86/16).

    Auch wenn dies nach BGH, Beschluss vom 12.04.2017, XII ZB 86/16 im Einzelfall hinsichtlich des Umfanges der Ausbildung für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium ausreichen kann, ist hier aus Sicht der Kammer zu berücksichtigen, dass die hier angesetzten 4 Fachsemester für den hier in Rede stehenden Kurs nicht 4 Fachsemestern eines Bachelorstudiums entsprechen, vielmehr berechtigt der Kursabschluss ausweislich des zitierten Internetauftrittes allein zur Höherstufung ins 3. Fachsemester des Fernstudiums ?Bachelor Berufsbetreuer'.

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses

    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    Jenen Lehrgang hat der BGH auch in mehreren Beschlüssen vom 31.05.2017 als nicht mit einem Hochschulabschluss vergleichbar angesehen (XII ZB 590/16, XII ZB 591/16, XII ZB 593/16).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit

    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    Erforderlich ist - wie eingangs ausgeführt - vielmehr auch, dass "diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind." Und das hat der BGH für den von der Hochschule N. veranstalteten Fernlehrgang "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" ausdrücklich auch im Vergleich zu dem vom Betreuer herangezogenen BGH-Fall "Curator de jure" verneint (Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 162/17).
  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20

    Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums

    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    Gemäß der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Beschluss vom 28.08.2020 - 322 T 31/20) ist auch zu berücksichtigen, dass die vermittelten Inhalte hauptsächlich praxisbezogen sind und eine wissenschaftliche Orientierung nicht stattfindet; so eröffnen dem Betreuer die von ihm erworbenen Abschlüsse auch nicht die beruflichen Tätigkeitsfelder, die üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, worauf der BGH abstellt (zuletzt in seinem Beschluss vom 04.11.2020 - XII ZB 230/20).
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 591/16

    Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz von 44 Euro i.R. der

    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    Jenen Lehrgang hat der BGH auch in mehreren Beschlüssen vom 31.05.2017 als nicht mit einem Hochschulabschluss vergleichbar angesehen (XII ZB 590/16, XII ZB 591/16, XII ZB 593/16).
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 593/16

    Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz von 44 Euro i.R. der

    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    Jenen Lehrgang hat der BGH auch in mehreren Beschlüssen vom 31.05.2017 als nicht mit einem Hochschulabschluss vergleichbar angesehen (XII ZB 590/16, XII ZB 591/16, XII ZB 593/16).
  • LG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 19 T 254/19
    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 05.11.2020 - 19 T 254/19.
  • LG Hagen, 24.10.2019 - 3 T 195/19
    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    Das erkennende Gericht teilt zudem die Ansicht des LG Hagen (Beschluss vom 24.10.2019 - 3 T 195/19), das zur hier streitgegenständlichen Ausgestaltung jenes Lehrgangs zutreffend ausgeführt hat:.
  • LG Leipzig, 11.05.2020 - 8 T 228/20

    Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als ausreichender Grund

    Auszug aus LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21
    LG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2020 - 8 T 228/20 und.
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